Fehlpigmentierungen

Fehlpigmentierungen

Das wichtigste Einsatzgebiet für die Pigmententfernungs-Laser sind Fehlpigmentierungen, wie Altersflecken, Sommersprossen und Tätowierungen. Im Bereich der dem Sonnenlicht ausgesetzten Haut, also meist im Gesicht, an Handrücken und Unterarmen sowie im Brustausschnitt können etwa ab dem 30. bis 40. Lebensjahr zunehmend kosmetisch störende zunächst millimeterkleine, später sich vergrößernde braune Flecken, auftreten. Diese so genannten Altersflecken sind für die Laserbehandlung sehr gut geeignet. Sie können ebenso wie Sommersprossen risikolos mit neuester Lasertechnik entfernt werden. Braun pigmentierte Hautnarben können ebenfalls für die Laser-Pigmententfernung geeignet sein. Es ist jedoch nicht jede Fehlpigmentierung für eine Lasertherapie geeignet – es muss vom Hautarzt geprüft werden, ob eine Lasertherapie durchgeführt werden kann.

Behandlung

Der hier zur Entfernung störender Altersflecken und Fehlpigmentierungen eingesetzte gütegeschaltete Alexandrit-Laser ermöglicht eine schmerzarme, rasche Entfernung brauner Hautflecken in meist nur einer einzigen Sitzung. Selbst empfindliche Hautregionen wie die Haut der Augenlider lassen sich problemlos behandeln. Eine örtliche Betäubung ist nicht erforderlich. Ein großer Fortschritt gegenüber früher üblichen Bleich- und Schälbehandlungen mit verschiedenen Säuren besteht auch in der großen Sicherheit der Anwendung: Die mit der früher üblichen Bleichbehandlung mit Säuren auftretende Begleitschwellung und das mit Säurebehandlung oft verbundene Risiko von Farbveränderungen der mit Phenol oder Trichloressigsäure behandelten Haut gehören seit der Entwicklung moderner Laser-Behandlung der Vergangenheit an.
Die durch die Laserbehandlung entstandene oberflächliche Hautverschorfung kann in den ersten Tagen kosmetisch störend sein. Der Schorf fällt in wenigen Tagen von alleine ab. Nach dem Abfallen der oberflächlichen Krusten können die Hautstellen für wenige Wochen gerötet sein. Im Anschluss an die Behandlung müssen die behandelten Stellen vor Sonnenlicht für ca. 6 – 8 Wochen geschützt werden.

Nach der Behandlung

Nach fast jeder Laser-Behandlungsmethode besteht die Möglichkeit unerwünschter, zeitweiser Nachdunkelung (Hyperpigmentierung) des behandelten Hautbezirks. Um der Nachdunklung von vornherein vorzubeugen, ist für einige Wochen die Anwendung einer Lichtschutzcreme erforderlich (siehe oben). Das Narbenrisiko ist extrem gering. Zur Narbenbildung kommt es eigentlich nur dann, wenn es zu einer ebenfalls seltenen Infektion des behandelten Bezirks kommt. Bestimmte sehr dunkel pigmentierte Hauttypen (beispielsweise der Hauttyp der Südamerikaner oder auch der Asiaten) stellen für bestimmte Laserbehandlungen eine Gegenanzeige dar. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf !

Die Laserentfernung störender Pigmentflecken erfordert im Allgemeinen keine spezielle Hautvorbereitung. Die Behandlung kann also meistens sofort erfolgen, wenn die Entscheidung dazu gefallen ist. Die Behandlung ist schmerzarm (vergleichbar Nadelstichen) und benötigt keine örtliche Betäubung. Die Behandlungszeit dauert je nach Ausdehnung der zu entfernenden Stellen zwischen 5 und 20 Minuten. Nach der Behandlung kommt es zur oberflächlichen Schorfbildung. Wenn der oberflächliche Hautschorf nach ca. 1 Woche abgefallen ist, sind die braunen Stellen verschwunden und eine frische rosafarbene Haut wird sichtbar. Diese nach der Laserbehandlung entstandene frische rosige Hautfarbe paßt sich in den folgenden Wochen der Hautfarbe der Umgebung an. Üblicherweise gelingt es, die störenden Pigmentflecken in einer einzigen Sitzung zu entfernen.

Zum Schluss noch ein Hinweis

Eine Lasertherapie kann zwar Ihr Erscheinungsbild verändern und Ihr Selbstvertrauen erhöhen, aber sie wird kein perfektes Idealbild produzieren. Bevor Sie sich für die Fehlpigmentierung-Lasertherapie entscheiden, sollten Sie sorgfältig Ihre Erwartungen überdenken und mit uns darüber sprechen.
Eine hundertprozentige Garantie auf ein bestimmtes Ergebnis gibt es nicht.

Natürlich können und sollen diese Informationen kein fachärztliches Aufklärungsgespräch ersetzen. Bevor man sich zu einem operativen Eingriff zur Korrektur einer Fehlpigmentierung entschließt, sollte immer ein individuelles, informatives und sachliches Gespräch mit dem jeweiligen Operateur erfolgen.


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